Das Bundesgesetz über die Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV-G 1999) gibt den organisatorischen und finanziellen Rahmen für die Verbundreform vor und zielt auf die Erhaltung der bisher erreichten Qualitätsstandards sowie den effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel ab. Kernpunkt der Reform ist die Ablöse der Alteinnahmengarantie durch wertgesicherte und nachfrageabhängige Tarifzuschüsse. Im Unterschied zur bisherigen Regelung, die den Verkehrsunternehmen die Einnahmen garantierte, steigen nun bei steigender Nachfrage die Zuschüsse, sinken jedoch bei einem Nachfragerückgang. Die Verkehrsunternehmen tragen damit (wieder) unternehmerisches Risiko, für die finanzierenden Gebietskörperschaften bedeutet das weniger Risiko und höhere Budgetsicherheit.
Vertragliche Basis der Reform sind neue Grund- und Finanzierungsverträge sowie neue Kooperationsverträge. Daneben kam es zu einer generellen Überführung der Verbundzuschüsse in eine Bestellung von Verkehrsdiensten (Tarif- bzw. Leistungsbestellungen), die in eigenen Verkehrsdienstverträgen geregelt sind. Deren Abrechnung erfolgt weiterhin durch die Steirische Verkehrsverbund GmbH, die auch die Zahlungsströme – wie bisher – im Auftrag der finanzierenden Gebietskörperschaften treuhänderisch lenkt.
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Der Verbund Linie im Zeitraffer 