Bei Rückgabe von Fahrkarten, deren Gültigkeit noch nicht begonnen hat (vor dem ersten Geltungstag, bei Blockfahrkarten vor der ersten
Stempelung), wird der Fahrpreis zur Gänze erstattet. Ausgenommen davon sind die Radler-Tickets.
Bei der Rückgabe von Halbjahreskarten, Jahreskarten und Studienkarten, deren Gültigkeit bereits begonnen hat, wird der Fahrpreis abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Monate auf Basis des entsprechenden Monatskartenfahrpreises erstattet. Laufende Monate werden dabei erst mit dem 8. Tag als volle Monate gerechnet.
Die Erstattung von mehrmonatigen Zonenaufzahlungen für Freifahrausweise (101Plus etc.) und Nachmittagsbildungskarten erfolgt analog. Monatsaufzahlungen werden nicht erstattet.
Vom Auszahlungsbetrag wird in jedem Fall ein Erstattungsentgelt von € 10,00 abzogen.
Für alle übrigen Verbundfahrkarten, deren Gültigkeit bereits begonnen hat, ist eine Fahrpreiserstattung grundsätzlich nicht möglich.
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