Grundsätzlich wird für Fahrten innerhalb der Steiermark auf allen Verkehrsmitteln der Verbundtarif (Berechnung in Tarifzonen) angewendet. Buslinien jedoch, die nicht in die
Verbund LinieVerbund Linie ist der Markenname des Verkehrsverbundes Steiermark, alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark sind darin zum einheitlichen Tarif benützbar. integriert sind, können zum allgemeinen Kraftfahrlinientarif benützt werden. Sie sind an der vierstelligen Liniennummer erkennbar. Dieser Kraftfahrlinientarif berechnet den Fahrpreis nach den zurückgelegten Kilometern. Eine aktuelle Liste finden Sie
hier als PDF.
Ermäßigung für Jugendliche
Im Rahmen dieses Kraftfahrlinientarifs gibt es auch eine Sonderregelung für SchülerInnen, HochschülerInnen und Lehrlinge, die keinen Anspruch auf Schülerfreifahrt oder Studienkarte haben bzw. die über die Gültigkeit ihrer Fahrkarte hinaus Fahrten machen wollen (z. B. am Wochenende nach Hause): Sie dürfen auf Regionalbuslinien Einzelfahrkarten zum halben Preis kaufen – und zwar ausschließlich auf einer festzulegenden Strecke zwischen Heimatwohnort und Schulort. Dazu benötigt man einen Ausweis, der von der Schule, Hochschule oder Lehrstelle zu bestätigen ist. Erhältlich ist dieser Ausweis um € 5,00 bei allen Regionalbuslenkern und bei Mobil Zentral.
Wer hat Anspruch?
- SchülerInnen: Berechtigt sind ordentliche SchülerInnen bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 26. Lebensjahr vollenden. Die Halbpreisermäßigung auf die Einzelfahrt wird zwischen Heimatwohnort und Schulort gewährt. Auf dem Ausweis ist eine Bestätigung der Schule für das Schuljahr bzw. das Semester erforderlich.
- Studierende: Berechtigt sind ordentliche Studierende bis zum Ablauf des Studienjahres, in dem sie das 26. Lebensjahr vollenden. Die Ermäßigung wird zwischen Wohnort und Studienort (= Universitätsort) gewährt. Die Bestätigung für das jeweilige Semester nehmen die Verkehrsunternehmen (Kundenbüros, Mobil Zentral) auf der Rückseite vor. Bitte die Inskriptions-/Rückmeldungsbestätigung mitnehmen.
Hinweis: Für Studierende, die ein Praktikum absolvieren, gibt es für die Strecke zwischen Wohnort und Praktikumsort keine Halbpreisermäßigung.
- Lehrlinge: Berechtigt sind Lehrlinge bis zum Ende des Lehrverhältnisses, längstens bis zum Ablauf des Lehrjahres bzw. Berufsschuljahres, in dem sie das 22. Lebensjahr vollenden. Die Ermäßigung wird zwischen Heimatwohnort und betrieblicher Ausbildungsstätte bzw. Berufsschule gewährt. Auf dem Ausweis ist die Bestätigung des Lehrberechtigten notwendig (maximal für ein Jahr möglich).