Barrierefreiheitserklärung

Die Verkehrsverbund Steiermark GmbH ist bemüht, die mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter Google, Apple und HUAWEI zugängliche mobilen Anwendungen sowie die unter www.verbundlinie.at zugängliche Webapplikation. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.

Die wesentlichen Informationen für Navigationszwecke sind in den Routenplanern in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt. Das Level WCAG-Level AA wird in dem/den Service(s) weitreichend erreicht, mit einigen Ausnahmen und Einschränkungen, die im Folgenden aufgelistet sind.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften 
Nach § 2 Absatz 3 WZG gelten die Rechtsvorschriften nicht für Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden. 

Trotz der Ausnahme ist der Verkehrsverbund Steiermark GmbH das Erreichen eines hohen Levels der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ein großes Anliegen. Das Level WCAG-Level AA wird in dem/den Service(s) weitgehend erreicht, mit einigen Ausnahmen und Einschränkungen, die im Folgenden aufgelistet sind.

Der auf der Verkehrsauskunft Österreich beruhende Webmandant BusBahnBim-Auskunft, ein Routenplaner in Form  einer Webanwendung, und die auf der Verkehrsauskunft Österreich beruhende native Smartphone App BusBahnBim und Tablet Version orientieren sich hinsichtlich Barrierefreiheit an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (W3C) (international). Im Fokus steht das Erreichen des WCAG-Levels AA, Tastaturbedienbarkeit und Lesbarkeit durch Screen-Reader. Das Level AA wird für die Features Verbindungsauskunft, Abfahrten (Monitor) und IV/ÖV-Störungskarte (die Inhalte im Kamin können textuell erfasst werden) erreicht. Die Karte selbst ist nicht barrierefrei. Die Karte kann zwar mit der Tastatur angesehen werden, aber die Kartenkacheln lassen sich textuell nicht beschreiben.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. April 2021 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Verkehrsverbund Steiermark GmbH 2021 durchgeführten Selbstbewertung mit Unterstützung ihrer Dienstleister in der Bestandsaufnahme erstellt.

Barrieren melden & Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne per E-Mail an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

Kontakt:
Verkehrsverbund Steiermark GmbH
Öffentlichkeitsarbeit/Feedback
 Feedback-Formular

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark L-GBG wenden. Die Gleichbehandlungsbeuftragte nimmt über die Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 
Die Beschwerden werden von der Gleichbehandlungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. 

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