Das Schüler*innen-Ticket ist der "Freifahrausweis" für alle Schüler*innen, die regelmäßig mit Verbundlinien zur Schule fahren. Der Selbstbehalt pro Schuljahr beträgt € 19,60.
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Voraussetzungen
- für Schüler*innen bis zum Ende jenes Monats, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden
- Bezug der österreichischen Familienbeihilfe
- Hauptwohnsitz oder Schule in der Steiermark
- Fahrten an mindestens vier Tagen pro Woche
- Schule mit Öffentlichkeitsrecht
Für alle anderen Fälle gibt es das Top-Ticket.
Gültigkeitszeitraum
- während des gesamten Schuljahres an Werktagen von Montag bis Samstag.
- auch in den "kleinen Ferien" (Weihnachten, Semester, Ostern, Herbst), nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen sowie in den Sommerferien)
- Aufzahlung auf das Top-Ticket auch nachträglich möglich
Gültigkeitsbereich
- in den städtischen Tarifzonen Graz, Leoben/Trofaiach und Bruck/Kapfenberg zunächst nur auf der aufgedruckten Strecke in städtischen Linien mit ein- und zweistelliger Nummer
- beim Überfahren in eine städtische Zone auf allen regionalen Linien, die von dieser Nachbarzone in die jeweilige städtische Zone fahren
- in der übrigen Steiermark innerhalb der aufgedruckten Tarifzonen in allen regionalen Linien mit dreistelliger Liniennummer (Züge, RegioBusse, keine Anrufbusse)
Zu Bestellung & Ausgabestellen
FAQs & Hilfe
Freifahrt für schulpflichtige Asylwerber*innen
Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU GmbH) übernimmt die Abwicklung der Schülerfreifahrten für Asylwerber*innen/schulpflichtige Fremde in der Grundversorgung. Im Merkblatt wird die Vorgangsweise genau beschrieben.
Merkblatt | PDF
Bestellformular für schulpflichte Asylwerber*innen | PDF