Verbundtarif & Tarifbestimmungen

Verbundtarif & Tarifbestimmungen

Grundsätzlich gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark der steirische Verbundtarif. Mit Verbundfahrkarten können alle Öffis im Verkehrsverbund benützt werden.

 

Jede Verbundfahrkarte in der Steiermark ist eine Zonenfahrkarte – Sie kaufen sich also eine bestimmte Fläche für eine bestimmte Zeitdauer, in der Sie dann alle steirischen Verbundlinien benützen dürfen.

Der Tarifzonenplan ist dabei die Grundlage für die Fahrpreisberechnung in der Steiermark: Jeder Ort liegt in einer bestimmten Tarifzone. Eine Fahrt von A nach B definiert die Anzahl der benötigten Tarifzonen – und damit den Fahrpreis.

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Verbund: Zonenplan

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Tarifbestimmungen

In den Tarifbestimmungen wird das gesamte Fahrkartenangebot im Verkehrsverbund Steiermark beschrieben, das auf den steirischen Verbundlinien gilt.

Darin werden auch alle Begriffe, allfällige Bedingungen und zusätzliche Angebote erläutert.
Am Ende des Dokuments findet man auch die jeweils gültige Fahrpreistabelle.

 Aktuelle Tarifbestimmungen gültig ab 1. April 2025 | PDF
Aktueller Tarifzonenplan mit Fahrpreisen | PDF

 

Änderungen gegenüber den Tarifbestimmungen davor

  • Punkt 2.2. 
    Aktualisierung der Kontaktadressen jener Stellen, die das KlimaTicket Steiermark ausgeben. 
  • Punkt 2.3.
    Die folgenden Ergänzungen werden vorgenommen:
    Bei ÖBB-Durchgangsfahrkarten (kombinierte Benützung eines Nah- und eines Fernverkehrszuges) wird eine Verspätungsentschädigung gewährt. 
    Hinsichtlich der Gründe für einen Entfall des Anspruchs auf eine Verspätungsentschädigung wird auf die Beförderungsbedingungen der Eisenbahnunternehmen verwiesen.

 

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