-
Gelegenheitsverkehr: Schulbusse ohne Fahrplan
Neben dem Linienverkehr gibt es für die Beförderung von Schüler*innen auch den so genannten "Gelegenheitsverkehr".
Das sind individuelle Fahrten von und zur Schule, die vom Finanzamt oder von der Schule/Gemeinde organisiert werden, wenn es keine oder keine zumutbare Verbindung mit dem Linienverkehr gibt.
Dafür werden auch keine Fahrpläne veröffentlicht.
Die Kinder bezahlen den Selbstbehalt von € 19,60 und können damit von und zur Schule fahren.Nähere Informationen dazu sind beim Finanzamt Graz-Stadt, Kundenteam/Freifahrten erhältlich:
- für die Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Graz, Graz-Umgebung, Leoben, Liezen, Murau und Murtal:
+43 50 233-518640 - für die Bezirke Hartberg-Fürstenfeld und Leibnitz:
+43 50 233-518641 - für die Bezirke Deutschlandsberg, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz:
+43 50 233-518642
- für die Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Graz, Graz-Umgebung, Leoben, Liezen, Murau und Murtal:
-
Bundesheer/Zivildienst
Mit 1. April 2022 erhalten die Präsenzdiener und die Zivildiener das neue KlimaTicket Ö Bundesheer und Zivildienst für die Dauer ihres Dienstes (sechs Monate beim Präsenzdienst und neun Monate beim Zivildienst).
In der Übergangsphase werden ab 1. April 2022 bis zum aufgedruckten Ende der Geltungsdauer bestehende Österreichcards Bundesheer und Österreichcards Zivildienst in Verbindung mit einem Lichtbildausweis als KlimaTicket Ö anerkannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst | PDF
-
Weitere Ermäßigungen neben dem Verbundtarif
ÖBB Vorteilscard Jugend
Mit der ÖBB Vorteilscard Jugend erhalten Jugendliche bis zum 26. Lebensjahr in ganz Österreich ermäßigte Fahrkarten zum Eisenbahntarif. Diese Fahrkarten gelten jedoch nur auf Eisenbahnstrecken von Bahnhof zu Bahnhof.
Mehr zum Eisenbahntarif
Mehr über die ÖBB Vorteilscard Jugend
Freifahrt für Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen
Ab 8. Jänner 2024 werden Gruppen von Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen unentgeltlich auf allen ein- und zweistelligen Liniennummern der Graz Linien befördert. Die Freifahrt muss vorab online über das entsprechende Formular (digitalestadt.graz.at) beantragt werden. Die Freifahrt gilt für die gesamte Gruppe (alle Kinder + maximal sechs Begleitpersonen).
Folgende Betreuungseinrichtungen sind anspruchsberechtigt: städtische Kinderkrippen, städtische Kindergärten, private Kinderkrippen, private Kindergärten, Tagesmütter/Tagesväter und Kinderhäuser.