Grundsätzlich werden für Fahrten innerhalb der Steiermark Fahrkarten zum Verbundtarif verkauft – dabei wird der Fahrpreis nach Tarifzonen berechnet.
Dennoch gibt es bestimmte Ausnahmen, in denen Fahrkarten zum eigenen Tarif eines Unternehmens berechnet werden.
Hinweis: Fahrkarten zu einem anderen Tarif können jederzeit mit Verbundfahrkarten kombiniert werden.
Verschiedene Fahrkarten miteinander kombinieren
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Eisenbahntarif
Ein und der selbe Zug, aber zwei Tarife? Ja, für Züge von ÖBB, GKB und StB können unter bestimmten Umständen auch Fahrkarten zum Eisenbahntarif gekauft werden – diese Fahrkarten gelten jedoch nur auf Bahnstrecken von Bahnhof zu Bahnhof.
In folgenden Fällen ist das möglich:- Sie fahren aus der Steiermark hinaus: Zum Beispiel mit der Bahn von Graz nach Wien, dafür erhalten Sie eine Fahrkarte zum Eisenbahntarif.
In diesem Fall können Sie zudem eine beliebige ÖBB Vorteilscard für eine Ermäßigung verwenden. - Sie haben eine ÖBB Vorteilscard 66/Classic, Family oder Jugend: Weil diese ÖBB Vorteilscards nicht vertraglicher Bestandteil des steirischen Verbundtarifes sind, bekommen Sie damit auch innerhalb der Steiermark eine Fahrkarte zum Eisenbahntarif.
Ausnahme: Als einzige wird die ÖBB Vorteilscard Senior im steirischen Verbundtarif als Ermäßigungsausweis anerkannt – deshalb erhalten Senior*innen in der Steiermark immer Verbundfahrkarten mit der Ermäßigung von 38%. - Sie fahren aus der Steiermark hinaus: Zum Beispiel mit der Bahn von Graz nach Wien, dafür erhalten Sie eine Fahrkarte zum Eisenbahntarif.
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Unternehmenstarif der Graz Linien
Auch die Graz Linien fahren grundsätzlich zum Verbundtarif. Zusätzlich verkaufen die Graz Linien für bestimmte Nutzergruppen Fahrkarten zu ihrem Unternehmenstarif – und zwar für bedürftige Menschen (Sozialcard Mobilität) und für Kinder-/Schüler*innengruppen (Sammelfahrscheine). Diese Fahrkarten gelten nur auf städtischen Linien in Graz mit ein- und zweistelliger Liniennummer.
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Kraftfahrlinientarif / Unternehmenstarif
Vereinzelte Fernbuslinien (z. B. Flixbus, IC-Bus) und andere Verkehrsmittel (Schiffe, Seilbahnen etc.) in der Steiermark fahren nicht im Verkehrsverbund. Sie haben keine dreistellige Verbund-Liniennummer, sondern vierstellige Nummern oder eine andere Bezeichnung. Für diese Linien gilt jeweils ein eigener Tarif, diese Fahrkarten gelten nur auf dem jeweiligen Verkehrsmittel.
Liste der Nicht-VerbundverkehreDen aktuellen Kraftfahrlinientarif finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer.
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Radtarif
Die Fahrradmitnahme in Zügen wird von den jeweiligen Verkehrsunternehmen geregelt. Nähere Informationen über den Radtransport und die Kosten finden Sie auf den Websites:
- Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bieten unterschiedliche Tarifangebote für die Fahrradmitnahme.
- Die Steiermarkbahn (StB) hat unterschiedliche Angebote für ihre Bahnstrecken.
- Die Graz-Köflacher Bahn (GKB) transportiert Fahrräder in ihren Zügen kostenlos.
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Benachbarte Verkehrsverbünde
Wenn es für Fahrten zu Orten in benachbarten Bundesländern keinen steirischen Verbundtarif gibt, dann gilt der Tarif des benachbarten Verkehrsverbundes. In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, von dort eine durchgehende Fahrkarte in die Steiermark herein zu kaufen.
Verkehrsverbund Ostregion (VOR)
Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV)
Salzburger Verkehrsverbund (Salzburg Verkehr)
Kärntner Linien
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Das KlimaTicket Ö
Das KlimaTicket Ö ist die österreichweite Jahreskarte für alle öffentlichen Verkehrsmittel (ÖBB, Westbahn sowie alle Öffis in den Verkehrsverbünden). Sie gilt daher auch auf allen Verbundlinien in der Steiermark.
Sie ist jedoch kein steirisches Verbundticket – daher gelten bestimmte Regelungen aus dem steirischen Verbundtarif nicht für das KlimaTicket Ö, zum Beispiel:
- die steirische Familienermäßigung mit dem ZWEI UND MEHR-Steirischen Familienpass
- die Mitnahmeregelung für Fahrräder mit dem KlimaTicket ST
www.klimaticket.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum KlimaTicket Ö