Mit einem Verkehrsverbund wird die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und den Verkehrsunternehmen und deren Angebot geregelt. Allen voran steht meist das einheitliche Tarifsystem, mit dem die Verkehrsmittel benützt werden können. Weitere Aufgaben betreffen die Fahrplangestaltung, neue Verkehrsangebote und die Fahrgastinformation.

Seit 1994 gibt es den Verkehrsverbund Steiermark unter dem Namen "Verbund Linie". Wesentliche Merkmale des gemeinsamen Verbundtarifs sind:

  • Aus einer Kombination von Tarifzonen und Gültigkeitsdauer der Fahrkarten wird der Fahrpreis errechnet.
  • Alle Fahrkarten sind nicht mehr nur für bestimmte Strecken gültig, sondern für eine bestimmte Anzahl von Zonen.
  • Es gibt keine unterschiedlichen Tarife mehr zwischen Bahn, Bus und Stadtverkehr.

 

Die drei Gebietskörperschaften Republik Österreich, Land Steiermark und Stadt Graz haben das in einem Grund- und Finanzierungsvertrag festgeschrieben. Dieser Vertrag regelt die Organisation und die Finanzierung des Verkehrsverbundes. Die Gebietskörperschaften leisten einen Zuschuss, sodass die Fahrgäste in den Genuss günstigerer Fahrpreise kommen.

Dazu war (bereits 1991) vom Land Steiermark die Steirische Verkehrsverbund GmbH (nunmehr Verkehrsverbund Steiermark GmbH/VSTG) gegründet worden. Sie ist im Auftrag der öffentlichen Hand für die Umsetzung des Verkehrsverbundes zuständig.

Der Kooperationsvertrag – abgeschlossen zwischen der VSTG und den steirischen Verkehrsunternehmen – regelt die konkreten Aufgaben bzw. die Zusammenarbeit im Verkehrsverbund. Die beteiligten Verkehrsunternehmen verpflichten sich dazu, den gemeinsamen Verbundtarif zu verkaufen und anzuerkennen. Alle Verkehrsunternehmen gemeinsam bilden damit den Verkehrsverbund Steiermark. Sie sind aber weiterhin für ihre Infrastruktur, ihre Fahrzeuge und ihr Personal selbst verantwortlich.

 Verkehrsunternehmen in der Steiermark

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Verkehrsverbund Steiermark GmbH