Ermäßigungen

Ermäßigungen

Generell können Verbundfahrkarten zum Vollpreis von allen Personen genutzt werden. Zusätzlich gibt es für bestimmte Benutzergruppen bzw. größere Tiere Stundenkarten und 24-Stunden-Karten zum ermäßigten Preis.

 

Kleinkinder

Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren Kinder in Begleitung gratis.

 
  • Als Begleitperson gilt bereits ein Kind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
  • kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern pro Begleitperson
  • jedes weitere Kind benötigt eine ermäßigte Fahrkarte

Kinder 

Vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gilt der halbe Preis.

 

Jugendliche von 15 bis 19

Vom 15. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr gibt es 38% Ermäßigung.

 
  • Stundenkarten und 24-Stunden-Karten um rund 38 Prozent ermäßigt
  • notwendige Berechtigungsnachweise: amtlicher Lichtbildausweis, Schüler*innen- & Lehrlings-Ticket oder checkit.card des Landes Steiermark

Familien

In Begleitung der Eltern fahren Kinder bis 15 gratis.

 
  • Begleitpersonen mit gültiger Verbundfahrkarte: eingetragene Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr fahren gratis mit.
  • Begleitpersonen ohne Fahrkarte zahlen sie bei Stundenkarten und 24-Stunden-Karten um rund 38 Prozent weniger. Die Kinder fahren auch in diesem Fall bis 15 gratis mit.
     

Berechtigungsnachweis: "ZWEI UND MEHR-Steirischer Familienpass"; gilt für alle eingetragenen Personen: Mutter, Vater, Lebenspartner*in, dritte Person und Kinder

ZWEI UND MEHR-Steirischer Familienpass

Der Familienpass kann in verschiedenen Erscheinungsformen vorliegen:
links die Plastikkarte im Scheckkartenformat, rechts die digitale Variante
in der Land Steiermark-App.

Der Familienpass ist kostenlos erhältlich im Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz, +43 316 877-3927
Link-Iconwww.zweiundmehr.steiermark.at

Die steirische Familienermäßigung kann jedoch nicht angewendet werden:

Senior*innen

Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr gibt es 38% Ermäßigung.

 

Link-Iconsiehe auch FAQs & Hilfe

Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Blinde, Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte fahren zum halben Preis.

 
  • Stundenkarten und 24-Stunden-Karten um rund 50 Prozent ermäßigt
  • kostenlose Mitnahme einer Begleitperson und eines Assistenzhundes
  • notwendige Berechtigungsnachweise: österreichischer Behindertenpass mit mind. 70% Behinderungsgrad, Schwerkriegsbeschädigtenausweis
     

Link-Iconsiehe auch FAQs & Hilfe

Gruppen

Gemeinsam reisende Gruppen ab sechs zahlungspflichtigen Personen

 
  • Stundenkarten und 24-Stunden-Karten um rund 20 Prozent ermäßigt
  • Die Zusammensetzung der Gruppe ist dabei egal – Erwachsene erhalten die Gruppenermäßigung auf den Vollpreis, Kinder vom 6. bis zum 15. Lebensjahr auf den halben Preis.
  • keine weitere Ermäßigungen möglich (z. B. Senior*innenermäßigung)
     

Link-Iconsiehe auch FAQs & Hilfe

Hunde/Tiere

Die Regelungen für Ihren Vierbeiner.

 
  • kostenlose Mitnahme von kleinen, ungefährlichen und in geeigneten Behältnissen untergebrachten Tieren
  • Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbeförderte Hunde wird bei Stundenkarten, 10-Zonen-Karten und 24-Stunden-Karten der halbe Fahrpreis (Kindertarif) berechnet.
  • Blinde, behinderte Menschen und Schwerkriegsbeschädigte dürfen mit jeder Verbundfahrkarte einen Assistenzhund gratis mitnehmen.

Eintrittskarte = Fahrkarte

Bequem und entspannt zum Kulturgenuss nach Graz.

 

Eintrittskarten der Partnerunternehmen der Bühnen Graz GmbH gelten drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung für die Hinfahrt und sieben Stunden nach Beginn der Veranstaltung für die Rückfahrt von der Veranstaltung als Fahrkarte im Verkehrsverbund Steiermark. Das sind in der Steiermark alle Züge, Busse und Straßenbahnen sowie Schloßbergbahn und Grazer Nightline.

  • gilt für Opernhaus Graz, Schauspielhaus Graz, Next Liberty, Grazer Spielstätten mit Orpheum, Dom im Berg und Kasematten
  • entsprechender Hinweis muss auf der Eintrittskarte vorhanden sein
  • ausgenommen RegioBus-Linie 311
  • gilt nur nach Maßgabe der freien Kapazitäten im bestehenden Linienverkehr, keine Platzreservierung möglich, kein Rechtsanspruch

Altstadtbim in Graz

In einem Teil der Grazer Innenstadt gilt die Aktion Altstadtbim.

 

Damit dürfen die Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 23 (inkl. Ersatzverkehr) auf folgenden Streckenabschnitten kostenlos benützt werden:

  • Linien 1, 4, 6, 7: zwischen Südtiroler Platz/Kunsthaus und Jakominiplatz
  • Linien 1, 7: zwischen Jakominiplatz und Kaiser-Josef-Platz/Oper
  • Linien 3, 6, 23: zwischen Jakominiplatz und Dietrichsteinplatz
  • Linien 4, 5: zwischen Jakominiplatz und Finanzamt
  • Linien 3, 5: zwischen Schloßbergplatz und Jakominiplatz
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