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Bis 26
Kinder
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren in Begleitung gratis.
Pro Begleitperson können höchstens zwei Kinder kostenlos mitfahren (ab 1. Juli 2024 vier Kinder). Als Begleitpersonen gelten Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
Für alle weiteren Kinder muss wieder eine ermäßigte Fahrkarte gekauft werden. - Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen ohne Begleitung für alle Stundenkarten, 24-Stunden-Karten und 10-Zonen-Karten den halben Preis.
Siehe auch Familienermäßigung weiter unten!
Besonderheit in Graz: In den Sommerferien fahren Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr auf allen städtischen Linien in der Tarifzone 101 gratis (Linien mit ein- und zweistelliger Liniennummer, z. B. 1, 34, 34E).
Jugendliche
- Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr erhalten alle Stundenkarten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 38 Prozent ermäßigt.
- Bis einen Tag vor dem 26. Geburtstag können alle Jugendlichen das ermäßigte KlimaTicket Steiermark Jugend kaufen.
Als Berechtigungsnachweis genügt ein Altersnachweis: amtlicher Lichtbildausweis, Schüler*innen-/Lehrlings-Ticket oder die checkit.card des Landes Steiermark.Weitere Ermäßigungen außerhalb des Verbundtarifes
Schüler*innen und Lehrlinge
Für alle bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, die in der Steiermark eine Schule besuchen oder eine Lehre absolvieren, gibt es die Schüler*innen-Tickets und Lehrlings-Tickets. Sie gelten für Fahrten von und zur Schule und Lehrstelle.
Wer gleich eine Netzkarte für die gesamte Steiermark möchte, der nimmt das Top-Ticket Schüler*innen/Lehrlinge.
Studierende
Für alle Studierenden bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, die eine Universität oder Fachhochschule in der Steiermark besuchen, gibt es das Top-Ticket Studierende.
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren in Begleitung gratis.
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Familien
Bei gemeinsamen Fahrten mit Kindern gibt es im steirischen Verbundtarif die Familienermäßigung. Zwei Vergünstigungen sind möglich:
- Die Begleitpersonen haben bereits eine gültige Verbundfahrkarte*: Dann dürfen die eingetragenen Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gratis mitfahren.
- Die Begleitpersonen haben noch keine Fahrkarte: Dann zahlen sie bei gemeinsamen Fahrten mit den Kindern bei Stundenkarten und 24-Stunden-Karten um rund 38 Prozent weniger. Die Kinder fahren auch in diesem Fall bis 15 gratis mit.
Als Berechtigungsnachweis benötigt jede Begleitperson den kostenlosen "ZWEI UND MEHR-Steirischen Familienpass".
Diese Familienermäßigung gilt für alle eingetragenen Personen: zum Beispiel Mutter oder Vater sowie Lebenspartner*in und die dritte eingetragene Person.
Auch die Kinder müssen eingetragen sein.Der Familienpass ist kostenlos erhältlich:
Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
+43 316 877-3927
www.zweiundmehr.steiermark.at
* Wichtige Hinweise:
Mit der Grazer SozialCard Mobilität kann diese Familienermäßigung nicht in Anspruch genommen werden.
Auch mit dem KlimaTicket Ö gilt die steirische Familienermäßigung nicht (hier gibt es eine gesonderte Regelung für die Mitnahme von Kindern, siehe www.klimaticket.at)
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Senior*innen
Senior*innen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr (ab dem 65. Geburtstag) erhalten bei Fahrten mit Bussen, Straßenbahnen und Zügen alle Stundenkarten und die 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 38 Prozent günstiger.
Als Berechtigungsnachweis ist die ÖBB Vorteilscard Senior:in in Verbindung mit einem Lichtbildausweis notwendig – egal, mit welchem Verkehrsmittel Sie im Verkehrsverbund fahren.
Tipp: Bei häufigen und regelmäßigen Fahrten empfehlen wir gleich den Kauf einer Vollpreis-Verbundfahrkarte (Wochen-, Monatskarte). Das könnte günstiger sein als der einzelne Kauf von ermäßigten Fahrkarten.
Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr gibt es auch das ermäßigte KlimaTicket Steiermark Senior. Als Nachweis genügt dabei ein Lichtbildausweis.
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Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Blinde, Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte erhalten alle Stundenkarten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 Prozent ermäßigt.
Mit jeder gültigen Verbundfahrkarte dürfen zudem eine Begleitperson und ein Assistenzhund gratis mitfahren.Tipp: Bei häufigen und regelmäßigen Fahrten empfehlen wir gleich den Kauf einer normalen Vollpreis-Zeitkarte (Wochen-, Monats- oder KlimaTicket Spezial)!
Für alle drei Benutzergruppen gibt es das ermäßigte KlimaTicket Steiermark Spezial. Als Nachweis gelten die unten angeführten Ausweise.
Berechtigungsnachweise
Für Blinde und behinderte Menschen: Als Berechtigungsnachweis wird der österreichische Behindertenpass benötigt.
Der eingetragene Behinderungsgrad muss mindestens 70 Prozent betragen.Oder es muss der folgende Eintrag vorhanden sein: "Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."
Auf den neuen Scheckkarten ist dieser textliche Eintrag aus Platzgründen durch ein Piktogramm ersetzt.Für Schwerkriegsbeschädigte: Als Berechtigungsnachweis dient der österreichische orangefärbige Schwerkriegsbeschädigtenausweis.
Schwerkriegsbeschädigte werden zusätzlich im Ortslinienverkehr kostenlos befördert. Dieser Passus darf im Schwerkriegsbeschädigtenausweis aber nicht durchgestrichen sein.
Als Ortslinienverkehre gelten in der Steiermark:
- städtische Linien in der Zone 101 (Graz) mit ein- und zweistelliger Nummer
- städtische Linien in der Zone 102 (Leoben/Trofaiach) mit ein- und zweistelliger Nummer
- städtische Linien in der Zone 103 (Bruck an der Mur/Kapfenberg) mit ein- und zweistelliger Nummer
- folgende Strecken auf folgenden RegioBus-Linien:
2 Judenburg – Fohnsdorf
167 St. Erhard – Mixnitz
184 Stanz – Brandstatt
613, 614, 615 Stadtverkehr Leibnitz
821, 822, 830 Leoben – Trofaiach – Seiz – Kammern
832 Leoben – St. Stefan – Lobming
860 Judenburg – Weißkirchen in der Steiermark
873 Judenburg – Oberweg Reiterbauer
941 Irdning Postamt – Raumberg Schule
955 Bad Aussee – Altaussee
956 Bad Aussee – Grundlsee – Wienern
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Gruppen
Gemeinsam reisende Gruppen ab sechs zahlungspflichtigen Personen erhalten jede Stundenkarte und 24-Stunden-Karte um rund 20 Prozent günstiger.
Die Zusammensetzung der Gruppe ist dabei egal – Erwachsene erhalten die Gruppenermäßigung auf den Vollpreis, Kinder vom 6. bis zum 15. Lebensjahr auf den halben Preis.Weitere Ermäßigungen (z. B. Senior*innenermäßigung) können jedoch nicht in Anspruch genommen werden.
Wo kann man Gruppenfahrkarten kaufen?
- in allen Bussen (außer bei Graz Linien in Graz)
- an allen ÖBB-Bahnhöfen mit Personenkassa und beim Zugpersonal von GKB und Steiermarkbahn
- in unserem ServiceCenter in Graz
- im MVG-Servicecenter in Kapfenberg
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Hunde
Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden gratis befördert.
Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbeförderte Hunde wird bei Stundenkarten, 10-Zonen-Karten und 24-Stunden-Karten der halbe Fahrpreis (Kindertarif) berechnet.Blinde, behinderte Menschen und Schwerkriegsbeschädigte dürfen mit jeder Verbundfahrkarte einen Assistenzhund gratis mitnehmen.
Tipp: Sollten Sie mit Ihrem Hund sehr oft und regelmäßig gemeinsam unterwegs sein, dann ist vermutlich eine ganz normale Vollpreis-Zeitkarte (Wochen-, Monats- oder KlimaTicket) die günstigere Lösung für Ihren vierbeinigen Begleiter.
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Gratisfahrten
Bühnen Graz: Eintrittskarte = Fahrkarte
Die mit einem entsprechenden Hinweis des Verkehrsverbundes Steiermark gekennzeichneten Eintrittskarten der Partnerunternehmen der Bühnen Graz GmbH* gelten drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung für die Hinfahrt und sieben Stunden nach Beginn der Veranstaltung für die Rückfahrt von der Veranstaltung als Fahrkarte im gesamten Verkehrsverbund Steiermark. Das sind in der ganzen Steiermark alle Züge, Busse und Straßenbahnen sowie Schloßbergbahn und Grazer Nightline.
Hinweise:
- Ausgenommen ist die RegioBus-Linie 311
- Diese Aktion gilt nur nach Maßgabe der freien Kapazitäten im vorhandenen Linienverkehr! Keine Platzreservierung möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Aktion.
* Opernhaus Graz, Schauspielhaus Graz, Next Liberty, Grazer Spielstätten mit Orpheum, Dom im Berg und Kasematten
Altstadtbim
In einem Teil der Grazer Innenstadt gilt die Aktion Altstadtbim. Damit dürfen die Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 23 (inkl. Ersatzverkehr) auf folgenden Streckenabschnitten kostenlos benützt werden:
- Linien 1, 4, 6, 7: zwischen Südtiroler Platz/Kunsthaus und Jakominiplatz
- Linien 1, 7: zwischen Jakominiplatz und Kaiser-Josef-Platz/Oper
- Linien 3, 6, 23: zwischen Jakominiplatz und Dietrichsteinplatz
- Linien 4, 5: zwischen Jakominiplatz und Finanzamt
- Linien 3, 5: zwischen Schloßbergplatz und Jakominiplatz