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Häufige Fragen zum Fahrplan
Warum finde ich auf dem Linienfahrplan Fahrten, die manchmal in BusBahnBim nicht enthalten sind?
BusBahnBim sucht grundsätzlich nach den schnellsten Fahrten von A nach B. Dazu verwendet das Programm die vorhandenen Fahrplandaten der benötigten Linien, sucht ideale Umsteigepunkte und kommt so zu einem Ergebnis.
In diesem Ergebnis können manchmal einzelne Fahrten fehlen, weil es eine andere, schnellere Verbindung gibt (die auch über eine andere Strecke führen kann). Das kann zum subjektiven Eindruck führen, dass gegenüber dem Linienfahrplan ein Fehler vorhanden ist.Tipp: In den Einstellungen können Sie durch Aktivieren des Schalters für zusätzliche Direktverbindungen weitere Fahrten finden.
Warum finde ich hingegen in BusBahnBim manchmal Fahrten, die in einem Linienfahrplan nicht enthalten sind?
Das liegt vor allem daran, dass die BusBahnBim mehr Details kennt als ein Linienfahrplan. Bei Fahrplanänderungen, die nur einen Tag oder kürzer dauern (z. B. Stadtfest), veröffentlichen wir nur die korrekte Auskunft und keinen Linienfahrplan. Auch gibt es (vor allem in Graz) Fahrten zwischen der Garage und der gewohnten Linienführung, die nur in BusBahnBim dargestellt werden. Dadurch können sich Unterschiede zwischen Auskunft und Linienfahrplan ergeben.
Die beste tagesaktuelle Information finden Sie immer in der BusBahnBim.
Warum findet BusBahnBim manchmal nicht die gewünschten Fahrten?
Das kann mehrere Gründe haben:
- Es gibt zur gewünschten Zeit, am gewünschten Tag gar keine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Der Fußweg zu einer abgefragten Adresse ist länger als in der Standardeinstellung vorgesehen (maximal zwei Kilometer): Dann kann es helfen, in den Einstellungen -> Fußweg den "Fußweg bis zur Haltestelle" zu erhöhen.
- Sie erwarten eine Direktverbindung mit einem bestimmten Verkehrsmittel, es erscheinen jedoch nur Umsteigeverbindungen: Dann kann es helfen, in den Einstellungen -> Öffentlicher Verkehr die Einstellung "Nur Direktverbindungen" zu aktivieren.
Wie verbindlich ist der Fahrplan?
Die Betreiber des Linienverkehrs haben eine Bedienungspflicht und eine Beförderungspflicht. Das bedeutet, der Linienverkehr muss betrieben werden und an Haltestellen wartende Personen müssen mitgenommen werden. Sollte dies im Einzelfall nicht passieren, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Verkehrsunternehmen.
Wenn Sie das Verkehrsunternehmen nicht kennen, schicken Sie uns Ihr Feedback mit der genauen Beschreibung des Vorfalles – wir werden die Angelegenheit für Sie beim betreffenden Verkehrsunternehmen einbringen.
Wie verbindlich sind die angegebenen Fahrzeiten?
Es gibt keinen Anspruch auf exakte Einhaltung der Fahrzeiten. Unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, Gleisparker oder hohes Verkehrsaufkommen können zu Verspätungen führen. Abweichungen vom Soll-Fahrplan können immer öfter in Echtzeit angezeigt werden – das erkennen Sie daran, dass neben der Uhrzeit eine weitere Zeitangabe in rot oder grün zu sehen ist. Rot bedeutet eine Abweichung, grün heißt pünktlich.
Wie verlässlich sind die Fahrplanangaben?
Wir bemühen uns, alle Fahrpläne, die wegen vorhersehbarer Ereignisse (Baustellen, sonstige Straßensperren, Fahrplanänderungen) geändert werden, rechtzeitig vor dem Inkrafttreten online zur Verfügung zu stellen.
Unvorhersehbare Ereignisse (Unfälle, Naturereignisse etc.) können wir verständlicherweise nicht einplanen. Wenn wir ein Ereignis nicht berücksichtigt haben oder ein Fahrplan nicht richtig ist, ersuchen wir um ein Feedback.
Wie verlässlich sind die angegebenen Umsteigemöglichkeiten in BusBahnBim?
Wir bemühen uns sehr, an den Haltestellen realistische Umsteigezeiten einzupflegen. Daraus ergeben sich vorgeschlagene Umsteigeverbindungen. Trotzdem können Verspätungen dazu führen, dass die Weiterfahrt nicht wie vorgeschlagen möglich ist. Bei verfügbaren Echtzeitangaben errechnet BusBahnBim automatisch alternative Fahrten.
Wenn eine angegebene Umsteigemöglichkeit häufig nicht funktioniert, ersuchen wir um ein Feedback.
Wie verlässlich ist der Hinweis "Anschluss wird in der Regel abgewartet?
Auch diese Hinweise werden von uns sehr genau gepflegt und beruhen meist auf planerischen Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen. Trotzdem kann bei größeren Verspätungen der Anschluss auch manchmal nicht funktionieren. Wenn diese gekennzeichneten Anschlüsse mehrmals nicht funktionieren, ersuchen wir um ein Feedback.
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Häufige Fragen zum Kund*innen-Service
Wie kann ich bei meinem Newsletter-Abo Änderungen vornehmen?
In jedem Verkehrs-Newsletter finden Sie am Ende der Mail eine Fußzeile. In dieser Fußzeile ist ein Link enthalten, mit dem Sie zu Ihren persönlichen Einstellungen kommen. Dort können Sie Änderungen zu Ihrem Namen und zu Ihrer Mail-Adresse vornehmen. Oder Sie können natürlich auch die gewünschten Fahrplanbereiche ändern.
Ebenso ist mit einem anderen Link die Abbestellung möglich.
Ich möchte am Entschädigungsverfahren im Bahnverkehr teilnehmen, was muss ich tun?
Wenn Sie ein KlimaTicket besitzen, haben Sie Anspruch auf eine Verspätungsentschädigung im Bahnverkehr. Sie sind dafür angemeldet, wenn Sie sich beim Kauf dafür entschieden haben und wenn Sie danach von den ÖBB Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten haben. Sollte das (noch) nicht der Fall sein, können Sie Ihre Teilnahme jederzeit nachträglich durchführen. Dazu nehmen Sie bitte in einem ersten Schritt Kontakt mit jenem Kundencenter auf, wo Sie Ihr KlimaTicket gekauft hatten:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | MVG-Servicecenter in Kapfenberg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Stadtwerke Leoben – VerkehrsbetriebeAlles weitere passiert automatisch. Sie erhalten nach einer gewissen Zeit ein Schreiben von den ÖBB zu Ihren persönlichen Daten. Zuletzt erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Entschädigungsverfahren.
Alle Ansprüche werden auch rückwirkend berücksichtigt, auch wenn Sie sich erst später zu diesem Entschädigungsverfahren angemeldet haben.
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Häufige Fragen zu Schule, Lehre + Studium
Mein erstes Lehrjahr beginnt im Juli oder August, also kurz vor dem Gültigkeitsbeginn des Top-Tickets (1. September). Welche Tickets kann ich mir bis dahin kaufen?
Wenn deine Lehre im Juli oder August beginnt, hast du natürlich die Möglichkeit, entweder ein Lehrlings-Ticket für dein erstes Lehrjahr oder ein Top-Ticket zu kaufen (das noch bis zum 30. September gilt).
In beiden Fällen kannst du, nach Vorlage eines ausgefüllten und vom Lehrbetrieb bestätigten Bestellformulars, innerhalb des ersten Lehrjahres auf ein neues Top-Ticket aufzahlen – d. h. die € 19,60 musst du nicht noch einmal bezahlen.
Muss ich bei der Aufzahlung aufs Top-Ticket den Selbstbehalt nochmals zahlen?
Nein, denn der Selbstbehalt ist bereits mit dem Schüler*innen-/Lehrlings-Ticket bezahlt worden. Bei der Aufzahlung wird der Selbstbehalt von € 19,60 vom Gesamtpreis des steirischen Top-Tickets abgezogen – es müssen also nur der Differenzbetrag bezahlt werden.
Beim Kauf von zwei Top-Tickets für benachbarte Bundesländer:
- Ist ein länderübergreifendes Schüler*innen-/Lehrlings-Ticket vorhanden, wird der Selbstbehalt von € 19,60 vom Gesamtpreis der beiden Top-Tickets abgezogen.
- Ist kein Schüler*innen-/Lehrlings-Ticket vorhanden (z. B. bei Schüler*innen, die nur am Wochenende heimfahren), müssen beide Top-Tickets voll bezahlt werden.
Ich habe bereits für den Gelegenheitsverkehr den Selbstbehalt bezahlt. Muss ich die € 19,60 für ein Schüler*innen/Top-Ticket nochmals bezahlen?
Für ein Schüler*innen-Ticket/Top-Ticket musst du die € 19,60 bzw. die Differenz auf den Gesamtpreis immer beim Linienverkehrs-Unternehmen bezahlen.
Sollten die € 19,60 bereits bei einem Gelegenheitsverkehrs-Unternehmen bezahlt worden sein, erhält man dort nach Vorlage einer Kopie des Schüler*innen-/Top-Tickets diesen Betrag wieder zurück.
Muss ich als Maturant*in etwas beachten?
Maturant*innen müssen in ihrem letzten Schuljahr in der Regel zwei Bestellformulare ausfüllen und abgeben:
- Zunächst bestätigt die Schule nur den Zeitraum von Schulbeginn bis längstens zum 31. Mai (= letztmöglicher Termin der schriftlichen Matura).
- Nach der Zulassung zur mündlichen Matura muss auf einem weiteren Bestellformular der Gültigkeitszeitraum „1. Juni bis xx. xx. 20xx" (= Termin der mündlichen Matura) beantragt werden.
Der Selbstbehalt ist jedoch nicht noch einmal zu bezahlen. - Wer sich schon zu Schulbeginn ein Top-Ticket gekauft hat, braucht natürlich kein zweites Bestellformular abzugeben.
Ich habe als Berufsschüler*in das Formular noch nicht bekommen. Darf ich schon mit dem Bus fahren?
Bei Berufsschüler*innen gilt – bis zum Erhalt des Schüler*innen-Tickets – der Einberufungsbescheid für die Berufsschule als Fahrkarte.
Gilt das Lehrlings-Ticket auch nach dem Ende der Lehrzeit, z. B. für eine Prüfung?
Nein, der Anspruch erlischt mit dem Ende der Lehrzeit. Man weiß ja nicht, wie oft eine Prüfung wiederholt werden muss, daher kann leider kein unbegrenztes Ticket ausgegeben werden.
Gilt das Top-Ticket für Lehrlinge auch nach dem Ende der Lehrzeit?
Ja, das Top-Ticket hat immer eine fixe Laufzeit. Es darf auch nach dem Ende der Lehrzeit jeweils bis zum 30. September des betreffenden Jahres genutzt werden.
Gelten die Schüler*innen- und Lehrlings-Tickets für alle Fahrten?
Die Schüler*innen- und Lehrlings-Tickets in der Steiermark gelten ausschließlich für den steirischen Linienverkehr.
Diese Linien stehen grundsätzlich allen Fahrgästen zur Verfügung, es gibt veröffentlichte Fahrpläne und gekennzeichnete Haltestellen (Haltestellentafeln).Darüber hinaus werden Schüler*innen oft im Gelegenheitsverkehr befördert und können auch dafür Ausweise erhalten. Gemeinden und Schulerhalter können die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs beantragen, wenn z. B. kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Die Fahrpläne des Gelegenheitsverkehrs sind nicht veröffentlicht und sind daher auch nicht in BusBahnBim enthalten.
Der Gelegenheitsverkehr darf von anderen Fahrgästen nicht benützt werden.
Nähere Auskünfte dazu geben die Betreiber des Gelegenheitsverkehrs und das Finanzamt Graz-Stadt.
Was mache ich, wenn ich mein Ticket verloren habe oder es gestohlen wurde?
Es ist jederzeit möglich, ein Ersatz-Ticket zu bekommen. Zuerst muss eine behördliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige gemacht werden.
Mit dieser Anzeige erhält man danach bei jedem Verkehrsunternehmen ein Ersatz-Ticket (Bearbeitungsgebühr € 10,00).
Braucht man wirklich nur ein Bestellformular abzugeben?
Es darf sogar nur ein Formular abgegeben werden, dieses beschreibt alle Fahrten zum Verbundtarif.
Davon nicht betroffen sind Fahrten im Gelegenheitsverkehr: Diese werden nicht über den Verkehrsverbund geregelt und dürfen daher im Formular nicht aufscheinen.
Kann ich städtische und regionale Verkehrsmittel kombinieren?
Es dürfen nur Strecken beantragt werden, die dem verkehrsüblichen Weg entsprechen.
Bei Fahrten mit dem Regionalverkehr in eine städtische Tarifzone (101, 102, 103) gehen wir davon aus, dass man mit dem Regionalverkehr möglichst nahe an das Ziel fährt. Nicht möglich ist daher:- der Umstieg am Stadtrand von einem RegioBus oder Zug auf eine städtische Linie
- die Hinfahrt mit dem RegioBus/Zug bis zum Ziel, die Rückfahrt nur bis zum Stadtrand mit einem städtischen Verkehrsmittel
Beispiel: Hinfahrt Pirka – Graz Lissagasse, Rückfahrt Lissagasse – Endstation Seiersberg
Für zusätzliche Fahrten mit städtischen Verkehrsmitteln in den Tarifzonen 101, 102 und 103 empfehlen wir gleich, das uneingeschränkte Top-Ticket zu kaufen.
Ich arbeite als Lehrling an mehreren Arbeitsstellen.
Es gibt leider keine Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Lehrlings-Tickets für unterschiedliche Arbeitsstandorte auszustellen.
Wer für mehr als eine Woche an einem Firmenstandort beschäftigt wird, kann jedoch mit einem neuen Bestellformular ein neues Ticket bekommen.
Die Gesamtdauer der Tickets mit dem selben Selbstbehalt darf aber ein Jahr nicht überschreiten.Erlaubtes Beispiel: Ein Lehrling bei einer Lebensmittelkette arbeitet zuerst drei Monate in der Filiale in Graz Andritz (1. Bestellformular). Danach arbeitet sie in der Filiale in Graz-Straßgang (2. Bestellformular für neun Monate).
Gibt´s für die Fahrten von/zum Internat ein Schüler*innen-Ticket?
Nein, das Schüler*innen-Ticket gibt es nur für tägliche Fahrten, d. h. wenn man zumindest vier Mal pro Woche fährt.
Für die Fahrten vom Internat zur Schule bzw. Lehrstelle kann es hingegen beantragt werden.Für die Fahrten am Wochenende nach Hause gibt es das Top-Ticket (13 Monate gültig). In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, dafür am Ende des Jahres Fahrtenbeihilfe zu beantragen. Nähere Infos erhält man beim jeweiligen Wohnsitz-Finanzamt oder auf diesem Formular.
Muss ich als Lehrling für die Fahrten zur Berufsschule nochmals Selbstbehalt zahlen?
Ja, diese zwei Selbstbehalte sind voneinander unabhängig zu bezahlen, und man muss auch für das Schüler*innen-Ticket zur Berufsschule ein eigenes Bestellformular abgeben.
Ausnahme: Wer in Graz nur mit den Graz Linien fährt und die Berufsschule in Graz besucht, braucht den Selbstbehalt nur einmal zu bezahlen.
Kann ich in Graz unterschiedliche Hin- und Rückfahrtstrecken beantragen?
Im städtischen Verkehr in Graz ist dies nicht möglich, weil es auf den meisten städtischen Linien in Graz zu Schulbeginn (Früh) und Schulende (Mittag/Nachmittag) ein gleich gutes Angebot gibt.
Ausnahme: städtische Linien im Halbstunden-Takt, z. B. Linie 61.
Kann ich im Regionalverkehr unterschiedliche Hin- und Rückfahrtstrecken beantragen?
Wenn für Hin- und Rückfahrt unterschiedliche Verkehrsmittel benötigt werden, darf man auch unterschiedliche Strecken beantragen.
Wenn sich dadurch in einer städtischen Tarifzone unterschiedliche Umsteigehaltestellen von/zu städtischen Linien ergeben, dürfen auch für den Stadtverkehr unterschiedliche Strecken beantragt werden.
Auf welchen städtischen Linien gilt das Schüler*innen-/Lehrlings-Ticket?
Innerhalb einer städtischen Tarifzone dürfen alle auf der selben Strecke fahrenden städtischen Linien benützt werden. Zum Beispiel in Graz die Straßenbahnlinien 3 und 5 zwischen den Haltestellen Andritz und Keplerbrücke. Oder die Buslinien 58 und 63 zwischen Hauptbahnhof und Geidorfplatz.
Wichtig: In den städtischen Tarifzonen 101, 102 und 103 dürfen auf der eingetragene Strecke immer nur entweder städtische oder regionale Linien benutzt werden!
Mein Schulweg führt aus der Steiermark hinaus, was muss ich beachten?
Das Bestellformular für die gesamte Strecke muss bei jenem Verkehrsunternehmen abgegeben werden, mit dem man über die Landesgrenze fährt. Für die Strecke in der Steiermark erhält man ein steirisches Schüler*nnen-Ticket bis zum festgelegten Grenzort. Was für die Strecke außerhalb der Steiermark notwendig ist, erfährt man beim jeweiligen Verkehrsverbund.
Verkehrsverbund Ostregion (VOR)
Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV)
Salzburger Verkehrsverbund (Salzburg Verkehr)
Kärntner LinienAusnahme: Beim Erweiterungsbereich nach Tamsweg (Salzburg) wird für die komplette Strecke immer ein steirisches Ticket ausgestellt.
Gelten die Schüler*innen/Lehrlings-Tickets in den Schulferien?
Die Schüler*innen-/Lehrlings-Tickets gelten in allen Ferien außer in den Sommerferien.
Und zwar jeweils an Werktagen von Montag bis Samstag (also nicht an Feiertagen innerhalb dieser Ferien!).Zusätzlich gilt in Graz: In den Sommerferien fahren Kinder bis zum 15. Lebensjahr auf allen städtischen Linien (mit ein- und zweistelliger Liniennummer) in der Tarifzone 101 gratis.
Warum sind die Tickets so groß?
Die Ticket-Vorlagen werden steiermarkweit verwendet. In den städtischen Tarifzonen (Graz, Bruck/Kapfenberg und Leoben/Trofaiach) gelten sie zunächst nur auf einer bestimmten Strecke. Deshalb muss auf dem Ausweis genug Platz sein, um auch die längstmögliche Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Schule genau beschreiben zu können.
Die Tickets dürfen aber ohne Weiteres gefaltet werden. Eine Scheckkarten-Version ist in Planung.
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Häufige Fragen zum Verbundtarif
Warum gibt es eigentlich Unterschiede zwischen KlimaTicket Ö und KlimaTicket Steiermark?
Das KlimaTicket Ö und das KlimaTicket Steiermark gelten zwar beide für alle steirischen Verbundlinien. Dennoch gibt es Unterschiede, z. B. bei der Familienermäßigung.
Hintergrund: Die beiden Tickets werden unterschiedlich finanziert und organisiert – das KlimaTicket Ö von der Bundesregierung, das KlimaTicket Steiermark vom Land Steiermark. Dabei wurden mit den jeweils Partnern (= Verkehrsunternehmen) unterschiedliche Leistungen (und unterschiedliche Entgelte) vereinbart.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Verbundtarif und ÖBB-Tarif?
Schnell gesagt: Im Verkehrsverbund Steiermark kaufen Sie "Fläche und Zeit", mit einem ÖBB-Ticket kaufen Sie eine Strecke.
Ein steirisches Verbundticket gilt in den aufgedruckten Tarifzonen in allen Verkehrsmitteln. Das ÖBB-Ticket hingegen gilt nur für einen bestimmten Zug auf der Strecke von Bahnhof zu Bahnhof.
Wo bekomme ich 10-Zonen-Karten im Vorverkauf?
10-Zonen-Karten gibt es nur im Vorverkauf, und zwar an folgenden Stellen in der Steiermark:
- in rund 100 Trafiken in Graz
- in ausgewählten Trafiken in der übrigen Steiermark
Vorverkaufsstellen für 10-Zonen-Karten außerhalb von Graz (PDF) - an ÖBB-Fahrkartenautomaten
- an GKB- und StB-Ticketschaltern
- im Mobilitäts- und Vertriebscenter in Graz
- im MVG-Servicecenter in Kapfenberg
- in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Leoben
Warum bekomme ich mit der ÖBB Vorteilscard Classic keine Ermäßigung auf steirische Verbundtickets?
Für Fahrten innerhalb der Steiermark wird generell der steirische Verbundtarif verkauft. Diese Tickets werden nach Tarifzonen berechnet und sind in den gekauften Zonen für alle Öffis gültig (Bahn, Bus, Straßenbahn).
Daneben gibt es in der Steiermark (wie in allen Bundesländern) neben dem Verbundtarif auch noch den ÖBB-Eisenbahntarif: Das sind Fahrkarten, wenn man z. B. aus der Steiermark hinausfährt oder eine ÖBB Vorteilscard hat, die im Verbundtarif nicht anerkannt wird, z. B. die Vorteilscard Classic.
Mit dieser Vorteilscard Classic erhält man nur ermäßigte Einzelfahrkarten zum ÖBB-Eisenbahntarif. Diese Fahrkarten gelten dann nur auf Bahnstrecken von Bahnhof zu Bahnhof.
Warum muss ich als Senior*in in Graz eine ÖBB Vorteilscard kaufen, obwohl ich nie mit dem Zug fahre?
In der Steiermark fahren alle öffentlichen Verkehrsmittel zum einheitlichen Verbundtarif – auch die Busse und Straßenbahnen der Holding Graz.
Im Verbundtarif haben Senior*innen Anspruch auf Ermäßigung, als Nachweis dafür ist derzeit die ÖBB Vorteilscard Senior nowendig.
Sie ist quasi die "Eintrittskarte", um in der ganzen Steiermark bei Stundenkarten und 24-Stunden-Karten in den Genuss einer Ermäßigung zu kommen – also auch in Graz.Um nur € 29,00 pro Jahr erhalten Sie auf allen steirischen Straßenbahn-, Bus- und Bahnlinien einheitlich 38% Verbundermäßigung (und natürlich bei Bahnfahrten in ganz Österreich 45 bis 50% auf Bahntickets).
Was passiert, wenn ich bei einer Fahrscheinkontrolle ohne Fahrkarte angetroffen werde?
Wenn Sie bei einer Fahrscheinkontrolle kein gültiges Ticket vorweisen können, kann das teuer werden. Sie erhalten in jedem Fall eine Bestätigung. Darauf finden Sie die weiteren Zahlungsmodalitäten, aber auch die Kontaktstelle für eine Reklamation (in Graz meistens das Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice, in anderen Fällen die Fa. Securitas oder das jeweilige Verkehrsunternehmen).
Wenn Sie Ihre persönliche Fahrkarte (mit Foto) zu Hause vergessen haben sollten, werden zunächst dennoch Ihre persönlichen Daten aufgenommen.
Danach haben Sie drei Tage Zeit, Ihre Fahrkarte nachzubringen (persönlich, per Mail). Die kontrollierende Stelle ist auf dem Beleg aufgedruckt.
Wie lange gelten die Stundenkarten?
Stundenkarten (und 10-Zonen-Karten) sind quasi die Einzelfahrscheine im Verkehrsverbund Steiermark, sie gelten eine bis sechs Stunden lang. Das hängt von der Anzahl der durchfahrenen Zonen ab.
Während dieser Zeit können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel in den gekauften Zonen beliebig oft benützen.
Sie können auch eine Pause machen oder hin und zurück fahren. Nach einer gewollten Unterbrechung oder Richtungsänderung muss jedoch die letzte Fahrt innerhalb der Gültigkeitsdauer beendet sein.
Anzahl Tarifzonen Gültigkeit 1 Tarifzone 1 Stunde 2 bis 4 Tarifzonen 1,5 Stunden 5 bis 7 Tarifzonen 2 Stunden 8 bis 10 Tarifzonen 2,5 Stunden 11 bis 13 Tarifzonen 3 Stunden 14 bis 15 Tarifzonen 3,5 Stunden 16 und mehr Tarifzonen 6 Stunden Ausnahme: Die direkte und ununterbrochene Fahrt dauert laut Fahrplan länger als die Geltungsdauer Ihrer gekauften Stundenkarte? Dann dürfen Sie die Fahrt auch nach dem Ende der Geltungsdauer bis zum Ende fortsetzen.
Bekomme ich im ÖBB-Nahverkehr noch Fahrkarten im Zug?
Im ÖBB-Nahverkehr gilt: Sie müssen bereits vor dem Einsteigen in S-Bahn, Regional- oder REX-Züge ein gültiges Ticket haben. Nur an Bahnstationen, an denen es keinen Ticketautomaten oder keine Personenkasse gibt, ist ein Zustieg ohne Fahrkarte erlaubt. Dann müssen Sie unverzüglich zum Zugteam oder zum Fahrkartenautomaten im Zug gehen und eine Fahrkarte kaufen.
Besonderer Hinweis: Diese Regelung gilt auf ÖBB-Strecken auch dann, wenn Sie mit einem anderen Eisenbahnunternehmen fahren. Zum Beispiel in StB-Zügen der S31 auf der ÖBB-Strecke zwischen Gleisdorf und Graz. Oder in den GKB-Zügen der S6 auf der ÖBB-Strecke zwischen Werndorf und Graz!
Nur im ÖBB-Fernverkehr können Sie ihr Ticket auf Wunsch auch beim ÖBB-Zugpersonal kaufen (Aufpreis!)
Auf den eigenen Bahnstrecken der GKB (S6, S7, S61), Steiermarkbahn (S11, S31, R532, R630) und den Niederösterreich Bahnen (R56) sind Fahrkarten problemlos auch im Zug erhältlich.
Müssen die Fahrkarten gestempelt werden?
In den meisten Fällen ist die Gültigkeitsdauer bereits auf den Fahrkarten aufgedruckt, diese gelten ab dem Kauf.
Es gibt aber auch noch Fahrkarten mit einem leeren Entwerterfeld – meist im Vorverkauf oder an ÖBB-Ticketautomaten. Diese Fahrkarten müssen dann vor Fahrtbeginn gestempelt werden.
Das Stempeln ist beim Entwerter im Fahrzeug, beim Entwerter am Bahnhof oder beim Fahrpersonal möglich. Der Stempelaufdruck markiert den Gültigkeitsbeginn, die Gültigkeitsdauer lässt sich dann auf Grund der durchfahrenen Tarifzonen errechnen.
Wie lange gelten die Stundenkarten?
Was mache ich, wenn kein Entwerter da ist?
Fahrkarten dürfen händisch "gestempelt" werden, wenn kein Entwerter verfügbar ist. In diesem Fall werden im Stempelfeld mit Kugelschreiber Datum, Uhrzeit (Abfahrtszeit) und Tarifzone (des Einstiegsortes) eingetragen.
Die Zonennummer Ihres Ortes finden Sie mit der Orts-/Zonensuche.
Kann man Fahrkarten zurückgeben?
Stundenkarten bis Monatskarten. Für bereits gekaufte Fahrkarten bekommen Sie nur dann das Geld zurück, wenn diese Fahrkarte noch nicht gültig ist: also vor dem ersten Geltungstag bzw. vor der ersten Stempelung. Dann wird der Fahrpreis zur Gänze erstattet, es kann jedoch eine Bearbeitungsgebühr verrechnet werden. Von der Rückgabe generell ausgenommen sind online gekaufte Fahrkarten.
KlimaTickets Steiermark können frühestens ab dem 7. Geltungsmonat zurückgegeben werden. Es wird ein Erstattungsentgelt von einem Zwölftel des Kaufpreises verrechnet. Laufende Monate werden mit dem 8. Tag als volle Monate gerechnet. Vom Auszahlungsbetrag wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 abzogen.
Hinweis: Wenn eine Verbundfahrkarte bereits gültig ist, kann der Fahrpreis grundsätzlich nicht mehr erstattet werden.
Was ist der Anrufbus-Zuschlag?
In ländlichen Regionen werden manchmal Anrufbusse angeboten (rechtliche Betriebsform: Anruf-Sammeltaxi). Das sind fahrplanmäßige Busverbindungen, die jedoch nur nach telefonischer Vorbestellung fahren. Pro Person und Fahrt wird zusätzlich zum normalen Fahrpreis ein Anrufbus-Zuschlag von € 0,70 eingehoben (nicht jedoch für Personen, die kostenlos befördert werden).
Besonderer Hinweis: In Anrufbussen sind Schüler*innen-/Lehrlings-Tickets und das Top-Ticket Schüler*innen/Lehrlinge nicht gültig.
Kann ich die ÖBB Vorteilscard im Verbundtarif verwenden?
ÖBB Vorteilscards sind zunächst einmal ÖBB-Ermäßigungsausweise, mit denen ermäßigte Bahnfahrkarten in ganz Österreich gekauft werden können.
Als einzige Vorteilscard wird die ÖBB Vorteilscard Senior auch im steirischen Verbundtarif anerkannt: Senior*innen bekommen damit alle Stundenkarten und 24-Stunden-Karten um 38 Prozent billiger. Benötigt wird zudem ein Lichtbildausweis.Über die ÖBB Vorteilscard Senior
Warum bekomme ich mit der Vorteilscard Senior im Verbundtarif nur 38% Ermäßigung, im ÖBB-Bahntarif aber bis zu 50%?
ÖBB-Bahntarif und Verbundtarif beruhen auf unterschiedlichen Finanzierungsmodellen und bieten auch verschiedene Leistungen:
- Der ÖBB-Bahntarif gilt prinzipiell nur auf Eisenbahnstrecken, dafür gewähren die ÖBB mit ihren Vorteilscards nach ihrem eigenen Ermessen 45 bis 50% Ermäßigung.
- Der steirische Verbundtarif gilt in den gekauften Tarifzonen nicht nur für die Bahnstrecken, sondern zusätzlich für alle Verkehrsmittel. Dieser Tarif entsteht durch Zuschuss von Steuergeldern und wurde anders kalkuliert.
Gibt es Fahrkarten für die ganze Steiermark?
Ja, das KlimaTicket Steiermark. Das ist eine Jahreskarte für die gesamte Steiermark, damit können alle Öffis (Züge, RegioBusse, Stadtverkehr) uneingeschränkt benützt werden.
Bei allen Stunden-, 24-Stunden-, Wochen- und Monatskarten gilt, dass sie ab 16 Zonen automatisch steiermarkweit gültig sind.
Muss ich mein KlimaTicket kündigen?
Sie brauchen ein bestehendes KlimaTicket nur dann zu kündigen, wenn Sie sich beim Kauf für eine automatische Verlängerung (mit SEPA-Lastschrift/Bankeinzug) entschieden hatten. Denn nur in diesem Fall hatten Sie ein Abonnement, bei dem Ihnen für die Verlängerung automatisch eine neue Wertmarke zugeschickt wird.
Eine Kündigung ist dann auch per E-Mail möglich. Und zwar dort, wo Sie sie gekauft hatten: im Mobilitäts- und Vertriebscenter in Graz, im MVG-Servicecenter in Kapfenberg oder im Bürgerservice-Büro im Rathaus Leoben.Alle anders bezahlten KlimaTickets laufen nach einen Jahr automatisch aus.
Warum gibt es keine Fahrkarte für vier Tage?
Unser Tarifsystem wurde so einfach wie möglich gestaltet, was vielfach als Einschränkung gesehen wird. Andererseits sind die Fahrpreise bereits ab der Wochenkarte besonders stark subventioniert.
Nehmen wir das Beispiel Voitsberg – Graz: Die Wochenkarte kostet weniger als das Vierfache einer einzelnen Stundenkarte. Anders betrachtet: Ab der vierten Fahrt pro Woche sind Sie mit einer Wochenkarte bereits billiger dran als mit vier einzelnen Stundenkarten.
Was mache ich mit altpreisigen Fahrkarten?
Alle Fahrkarten im steirischen Verbundtarif, die noch nicht entwertet wurden, sind unbegrenzt gültig – egal, wann sie gekauft wurden und welchen Preisaufdruck sie haben. Sie können Ihre alten Fahrkarten also unbegrenzt verwenden.
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Tastaturzugänglichkeit
Die einzelnen Links bzw. Menüpunkte der Seite sind via Tabulator erreichbar, in der Reihenfolge von links oben nach rechts unten. Links bzw. Menüpunkte können mit Enter ausgewählt werden. Die Startseite bzw. das Logo mit der Verlinkung zur Startseite ist auch mit dem Accesskey "h" aufrufbar. Der Sprachwechsel kann via Tabulator oder mit folgenden Accesskeys erfolgen:
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- Safari = [Alt] + accesskey
- Internet Explorer = [Alt] + accesskey
- Mac -> [Control][Alt] + accesskey
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Glossar (Schwierige Begriffe)
In diesem Glossar sind spezielle Begriffe aus dem öffentlichen Verkehr und dem Verkehrsverbund in möglichst einfachen Worten erklärt.
Erklärung: Das Wort Glossar ist selbst ein Fremdwort und kommt aus dem Lateinischen/Griechischen. Es heißt wörtlich "Zunge" oder "Sprache" und bedeutet heute so viel wie "Liste von Wörtern mit beigefügten Erklärungen".
B
Berechtigungsnachweis, Berechtigungsausweis
Das ist meist ein Ausweis, den man dabei haben muss, damit man eine Ermäßigung in Anspruch nehmen kann.
Zum Beispiel kann das eine ÖBB Vorteilscard sein oder der ZWEI UND MEHR-Steirische Familienpass.
Oder einfach nur ein Lichtbildausweis mit Foto.BusBahnBim-Auskunft
Das ist der Markenname für den Routenplaner im steirischen Verkehrsverbund.
Mit einem Routenplaner können Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Ort zum anderen errechnet werden.
Die BusBahnBim-Auskunft gibt es auf unserer Website www.verbundlinie.at, aber auch als App für Smartphones (für die Betriebssysteme Android, iOS).
E
Ersatzverkehr
Ein Ersatzverkehr (oft auch Schienenersatzverkehr) kommt zum Einsatz, wenn Züge oder Straßenbahnen nicht auf ihren Schienen fahren können – sei es durch einen Unfall, eine Baustelle oder eine andere Störung.
Dann fährt stattdessen ein Bus, meist auf einer anderen Strecke und auch zu anderen Zeiten.
Das bedeutet oft, dass man umsteigen muss und dass die Fahrt deutlich länger dauert. Auch können Fahrräder nicht mitgenommen werden.
F
Ferienfahrplan
In den Schulferien fahren viele öffentliche Verkehrsmittel zu einem anderen Fahrplan, zum so genannen Ferienfahrplan.
Eine Übersicht der steirischen Ferienzeiten finden Sie in unserem Ferienkalender.- Vor allem im Stadtverkehr wird oft das gesamte Fahrplanangebot auf so einen Ferienfahrplan umgestellt. Die Linien fahren meist seltener als zu Schulzeiten.
- Im RegioBus-Verkehr bleibt zwar der Jahresfahrplan gleich – aber in den Ferien fahren bestimmte Busse nicht. Diese Busse haben im Linienfahrplan (PDF) meist ein S dabei stehen. In der BusBahnBim-Auskunft werden Sie hingegen in den Ferien gar nicht angezeigt.
Das Gegenteil davon ist der Jahresfahrplan.
Fernverkehrszüge
Solche Züge fahren meist lange Strecken und bleiben daher oft nur in wenigen Bahnhöfen stehen.
Die Fernverkehrszüge haben folgende Bezeichnungen:- IC (Intercity)
- EC (Eurocity)
- ICE (Intercity-Express)
- RJ, RJX (Railjet)
- D (Schnellzug)
- EN (EuroNight)
- NJ (Nightjet)
Das Gegenteil davon sind Nahverkehrszüge.
G
Gelegenheitsverkehr
So werden Busfahrten von und zur Schule bezeichnet, die vom Finanzamt organisiert und finanziert werden.
Für diese Fahrten gibt es keinen Fahrplan. Mit diesen Bussen dürfen nur Schüler*innen mitfahren.
Im Gegensatz dazu gibt es den Linienverkehr.
J
Jahresfahrplan
Jahresfahrpläne gibt es meist im Regionalverkehr, also bei Zügen und RegioBussen.
Sie gelten im Prinzip das ganze Jahr über. Einschränkungen bei einzelnen Fahrten werden über so genannte Verkehrsbeschränkungen gekennzeichnet: das sind Buchstaben oder Ziffern, die im Linienfahrplan (PDF) über einer Fahrt stehen. Zum Beispiel S – das bedeutet, dass dieser Bus nur an Schultagen fährt.
Das Gegenteil davon ist der Ferienfahrplan.
K
Kraftfahrlinien, Kraftfahrlinientarif
Kraftfahrlinie ist ein altes Wort für Buslinie. Der Betrieb von Buslinien, mit denen Personen befördert werden, ist im Kraftfahrliniengesetz geregelt.
Auch das Wort Kraftfahrlinientarif ist noch gängig: In diesem Tarif wird der Preis für eine Fahrt festgelegt.
Diese Preise sind meist nach Kilometern gestaffelt. Der Kraftfahrlinientarif gilt in der Steiermark auf Buslinien, die keine Verbundlinien sind, also nicht zum Verkehrsverbund gehören.
L
Linienfahrpläne
Für jede Bahn-, Bus- oder Straßenbahnlinie gibt es einen eigenen Linienfahrplan. Dieser Fahrplan enthält alle Haltestellen und alle Abfahrtszeiten.
Eingeteilt wird er meist in die unterschiedlichen Wochentage: Montag bis Freitag (wenn Werktag), Samstag (wenn Werktag) oder Sonn- und Feiertag.
Auf unserer Website kann man alle Linienfahrpläne als PDF herunterladen.Linienverkehr
Eindeutiges Kennzeichen des Linienverkehrs ist ein veröffentlichter Fahrplan, die Verkehrsmittel dürfen von allen Personen benutzt werden.
Im Gegensatz dazu gibt es den Gelegenheitsverkehr.
N
Nahverkehrszüge
Das sind alle S-Bahnen (S) und alle Regionalzüge (R): Diese Züge bleiben an allen Bahnhöfen und Bahnhaltestellen stehen. Weiters gehören alle RegionalExpress-Züge (REX) und Cityjet Express (CJX) dazu; sie lassen einzelne Haltestellen aus.
Das Gegenteil davon sind Fernverkehrszüge.Nicht-Verbundverkehr
Nicht alle Verkehrsunternehmen haben einen Vertrag mit dem Verkehrsverbund. Das sind einzelne Fernbuslinien, RegioBus-Linien, Seilbahnen, Schiffe etc. Für diese Verkehrsmittel gilt ein eigener Preis, sie können nicht mit steirischen Verbundfahrkarten benützt werden.
Normalfahrplan
Während der Schulzeit fahren die meisten öffentlichen Verkehrsmittel zum Normalfahrplan, also zwischen Mitte September und Anfang Juli.
In den Ferien und zu bestimmten anderen Zeiten gibt es manchmal ein reduziertes Angebot.
O
Öffentliche Hand
"Öffentliche Hand" ist ein eher Sammelbegriff für die öffentliche Verwaltung (Bund, Bundesländer und Gemeinden). Im Zusammenhang mit einem Verkehrsverbund werden deren Geldmittel verwendet, um den Verbundtarif günstiger zu machen.
Öffentlichkeitsrecht
Dieser Begriff ist bei den Tickets für Schüler*innen wichtig: Damit eine Schülerin ein günstiges Ticket bekommt, muss sie in eine Schule gehen, die ein Öffentlichkeitsrecht hat. Solche Schulen dürfen Schulzeugnisse ausstellen, die rechtlich anerkannt sind. Das sind z. B. Maturazeugnisse. Auch Privatschulen können ein Öffentlichkeitsrecht besitzen.
R
RegioBus-Linie/Regionalverkehr
Eine RegioBus-Linie fährt von einem Ort zum einem weiter entfernten anderen Ort. Auf dieser Strecke werden viele kleinere oder größere Orte durchfahren und somit verbunden. Solche Linien dienen als Ergänzung zum Eisenbahnnetz.
Das Gegenteil davon ist eine Stadtbuslinie.
S
Stadtbuslinie/Stadtverkehr
Stadtbuslinien fahren meist nur innerhalb einer einzigen Stadt. Sie dienen dazu, die Menschen innerhalb dieser Stadt schnell und oft zu ihrem Ziel zu bringen. In der Steiermark findet man so einen Stadtverkehr in Graz, in Bruck/Mur, in Kapfenberg, in Leoben/Trofaiach und im Aichfeld. In manchen Fällen fahren Stadtbuslinien auch etwas in die Umgebung einer Stadt.
Das Gegenteil davon ist eine RegioBus-Linie.Stundenkarte
So heißt in der Steiermark die Fahrkarte für eine Fahrt. Je nach dem, für welche Strecke sie gekauft wird, gilt eine Stundenkarte zwischen ein und sechs Stunden lang. Eine Stundenkarte für eine Zone gilt eine Stunde lang, z. B. für Graz. Eine Stundenkarte für sechs Zonen gilt zwei Stunden lang, z. B. von Graz nach Bruck an der Mur. Wie lange die Fahrkarte gilt, ist meist aufgedruckt. Wenn es sich zeitlich ausgeht, darf man mit so einer Fahrkarte beliebig oft hin- und herfahren.
T
Tarifzonen
Die Fahrkarten im Verkehrsverbund werden für Tarifzonen verkauft. Eine Tarifzone ist eine Fläche in einer festgelegten Größe. Mit einer Fahrkarte für eine bestimmte Tarifzone dürfen dann alle Verkehrsmittel innerhalb dieser Zone benützt werden. Zur Fahrpreisberechnung ist die ganze Steiermark in solche Tarifzonen eingeteilt.
Tariferweiterungsbereich
Das ist ein Bereich außerhalb der Steiermark, wo dennoch steirische Verbundfahrkarten gültig sind. Einzige Voraussetzung: Die Fahrt muss von der Steiermark über die Landesgrenze führen.
U
Übertragbar
Alle Verbundfahrkarten in der Steiermark sind übertragbar bedeutet: Jeder, der diese Fahrkarte in der Hand hält, darf damit fahren. Man kann eine Verbundfahrkarte also an jemand anderen weitergeben, wenn man sie selbst gerade nicht (mehr) braucht.
Ausnahmen: KlimaTickets mit Foto und Online-Tickets sind nur für die jeweilige Person gültig und dürfen nicht weitergegeben werden.
V
Verkehrsbeschränkung
Wenn ein Verkehrsmittel nicht an jedem Tag fährt, ist dies im Linienfahrplan oder auf dem Haltestellenfahrplan meist mit einer Verkehrsbeschränkung gekennzeichnet. Neben oder über der Abfahrtszeit steht dann ein Buchstabe oder ein Zeichen, dass am Fuß der Seite erklärt wird. Zum Beispiel S = nur an Schultagen.
Verkehrsüblicher Weg
Dieser Begriff kommt vor allem bei Fahrkarten für Schüler*innen und Lehrlingen vor: Damit wird jene Fahrtstrecke bezeichnet, die möglichst direkt und ohne Umweg vom Wohnort zur Schule oder Lehrstelle führt.
Verkehrsverbund
Ein Verkehrsverbund ist ein Vertrag zwischen der öffentlichen Hand und den Verkehrsunternehmen. In diesem Vertrag wird geregelt, welche Pflichte und Rechte eingehalten werden müssen. Zum Beispiel: Alle Verkehrsunternehmen in der Steiermark verkaufen und akzeptieren den Verbundtarif. Für viele Dinge sind weiterhin die Verkehrsunternehmen eigenverantwortlich: Fahrzeuge, Haltestellen, Personal usw.
Verkehrsverbund Steiermark / VERBUND LINIE
Das sind zwei gleichbedeutende Begriffe: Der erste Name wird in den Verträgen verwendet, der zweite Name scheint auf allen Informationsmitteln auf – er ist auch in unserem grünen Marken-Logo enthalten.
Verbundfahrkarte
In der Steiermark werden in Bussen, Straßenbahnen und Zügen meistens Verbundfahrkarten verkauft. Solche Fahrkarten gelten nicht nur auf einer einzelnen Linie, sondern sie gelten in Tarifzonen.
Verbundlinie
Das ist eine Linie, die mit einer Verbundfahrkarte benützt werden kann.
Verbundtarif
Ein Tarif ist die Gesamtheit aller verfügbaren Fahrkarten. Im Verbundtarif ist zum Beispiel festgelegt, dass die Fahrkarten nicht nur auf einer bestimmten Strecke gelten, sondern in definierten Tarifzonen. In diesen Tarifzonen dürfen dann alle Verkehrsmittel mit einer Verbundfahrkarte benützt werden. Der Verbundtarif wird von der öffentlichen Hand finanziell gestützt.