Mit einem Verkehrsverbund wird die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und den Verkehrsunternehmen und deren Angebot geregelt. Allen voran steht meist das einheitliche Tarifsystem, mit dem die Verkehrsmittel benützt werden können. Weitere Aufgaben betreffen die Fahrplangestaltung, neue Verkehrsangebote und die Fahrgastinformation.

Die drei Gebietskörperschaften Republik Österreich, Land Steiermark und Stadt Graz haben das in einem Grund- und Finanzierungsvertrag festgeschrieben. Dieser Vertrag regelt die Organisation und die Finanzierung des Verkehrsverbundes. Die Gebietskörperschaften wenden beträchtliche Geldmittel auf, damit die Fahrgäste in den Genuss günstigerer Fahrpreise und eines besseren Verkehrsangebotes kommen.

Ein Kooperationsvertrag regelt die konkreten Aufgaben bzw. die Zusammenarbeit im Verkehrsverbund. Die beteiligten Verkehrsunternehmen verpflichten sich dazu, den gemeinsamen Verbundtarif zu verkaufen und anzuerkennen. Alle Verkehrsunternehmen gemeinsam bilden damit den Verkehrsverbund Steiermark. Sie sind aber weiterhin für ihre Infrastruktur, ihre Fahrzeuge und ihr Personal selbst verantwortlich.

 Verkehrsunternehmen in der Steiermark

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Verkehrsverbund Steiermark GmbH